Waffenpsychologisches Gutachten

 

Am 28. April 2026 ist die aktuelle Novellierung des Waffengesetzes in Kraft getreten!

 

Neu ist, dass Sie Ihren Antrag für eine Waffenbesitzkarte vor der waffenpsychologischen Begutachtung bei ihrer zuständigen Waffenbehörde stellen müssen.

 

Weitere Informationen folgen in Kürze.