Waffenpsychologisches Gutachten
Vor der waffenpsychologischen Begutachtung ist von Ihnen ein Antrag für ein waffenrechtliches Dokument (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) bei ihrer zuständigen Waffenbehörde zu stellen.
Erst nach erfolgter Freigabe durch die Behörde darf eine waffenpsychologische Begutachtung stattfinden!
Vorgehensweise
- Antrag für ein waffenrechtliches Dokument bei Ihrer Waffenbehörde stellen.
In Wien ist Ihre zuständige Behörde das Hauptkommissariat Ihres Wohnbezirks, in den Bundesländern Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft. - Beim Antrag die durchführende Waffenpsychologin benennen => Mag. Elisabeth Poisinger
- Sobald ich eine Rückmeldung der Behörde erhalte, kontaktiere ich Sie zwecks Terminvereinbarung für die waffenpsychologische Begutachtung
Um Sie nach einer Freigabe umgehend kontaktieren zu können, bitte ich Sie bereits im Vorfeld um Bekanntgabe Ihrer Kontaktdaten!
Je nach Behörde kann eine Freigabe mehrere Wochen in Anspruch nehmen.